• Janine Ohage

    STEUERFACHWIRTIN

Ωhage Digital - Freie Mitarbeit ad interim

bei: Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern...

Ωhage Digital - Häufig gestellte Fragen:

Wie unterstützt mich ein Interim Mananger?

Interim Manager motivieren die Mitarbeiter dahingehend, dass sie selbst die Lösung entwickeln bzw. steuert sie so, dass sie selber auf die Lösung kommen. Somit wird er der Aussage gerecht, dass "ein Interim Manager kommt, um wieder gehen zu können".

Wann brauche ich einen Interim Manager?

Wann immer die eigenen Ressourcen nicht ausreichen oder nur für eine bestimmte Zeit erhöhte Ressourcen benötigt werden ist es sinnvoll Interim Manager in der Organisation zu implementieren.

In welchen Situationen und Aufgabengebieten ist ein Interim Manager eine gute Wahl?

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • zur Überbrückung unvorhersehbarer Vakanzen
  • bei Ausfall einer Führungskraft
  • Restrukturierung und/ oder Sanierung von Unternehmen
  • im Projektmanagement
  • Unterstützung bei der Einführung neuer Programme/ Systeme
  • bei Unternehmensgründungen
  • bei der Übernahme oder Veräußerung von Unternehmen
  • Unterstützung und Aufgaben-Übernahme im Qualitätsmanagement
  • Erfolgreiche Methoden-Etablierung
  • Unterstützung bei Aktivitäten/ Programme bzgl. der Effizienzsteigerung
  • Trouble Shooting (Problemlösungsprozesse)


Gerne analysiere ich mit Ihnen Ihren Bedarf und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Welche Vorteile darf ich erwarten?
  • Kurzfristige Verfügbarkeit
  • Neutralität und Objektivität prägen das Handeln eines Interim Manager
  • Kompetenz mit Fach- und Branchen-Wissen, welche im Unternehmen verbleibt
  • Ergebnis-orientierte Umsetzung
  • Entfall hoher Fixkosten für Gehälter, variable Vergütungen und Dienstwagen
  • kurze und gut planbare Einsatzzeiträume
  • flexible Laufzeiten und Einsatz-Fristen

Ωhage Digital - Hinweis in eigener Sache:

Die Beschäftigung freier Mitarbeiter - die keine sozietätsfähigen Berufsträger i. S. § 56 Abs. 1 StBerG sind - erfreut sich einigen Jahren zunehmender Beliebtheit, nachdem die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Sitzungsversammlung am 21.12.2004 auf Nachdruck der europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes die Änderung des damaligen § 7 BOStB beschloss.

Mehr…

Als Voraussetzung sieht auch der neue § 17 BOStB in der Fassung vom 08.09.2010 vor, dass der freie Mitarbeiter weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig wird. Freie Mitarbeiter sind somit den angestellten Mitarbeitern gleichgestellt. In seinem jüngsten Urteil entschied der Bundesgerichtshof auch die Rechtmäßigkeit einer freien Mitarbeit ohne eine räumliche Beschränkung auf den Nahbereich der Kanzlei.

(BGH, 14.10.2010 - I ZR 95/09)

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* Rechtlicher Hinweis

Meine Dienstleistungen aus dem Bereich Buchhaltung unterliegen den Einschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG. Im Bereich Buchhaltung biete ich Ihnen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle & die lfd. Lohnabrechnung an. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführe.


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