BUCHHALTUNGS-SERVICE

Janine Ohage:
"Ich liebe Steinesammeln, Zahlen zu ordnen und effiziente Strukturen in Finanz- und Lohnbuchhaltungen zu bringen!".
Ωhage Digital arbeitet kompetent und aus Freude an der Buchhaltung!

Ωhage Digital - Häufig gestellte Fragen:

Welche Leistungen darf ich erwarten?

* Meine Dienstleistungen aus dem Bereich Buchhaltung unterliegen den Einschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG. Im Bereich Buchhaltung biete ich Ihnen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle & die lfd. Lohnabrechnung an. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführe.

Meine Leistungen im Bereich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle umfassen:

  • Sortierung der zur Verfügung gestellten Belege
  • Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grund-Aufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangs-Belege; Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.)
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)
  • Technische Zusammenstellung der Jahresabschluss-Zahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen
  • Steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, beispielsweise durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Beleg-Übernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse.
Habe ich jederzeit zugriff auf meine Daten?

Ja, denn Ωhage Digital bevorzugt die digitale Buchhaltung und ermöglicht Ihnen oder Ihrem Steuerberater jederzeit, tagesaktuell, Zugriff auf alle Buchungen und Auswertungen

Der Beleg-Austausch mit Ihnen erfolgt über eine APP auf Ihrem Mobil-Telefon oder einen Dokumentenscanner. 

Der Datenaustausch mit Ihrem Steuerberater erfolgt über die DATEV-Schnittstelle. 

Welche digitalen Prozesse leisten Sie?
  • Digitales Kontieren Ihrer Belege (beleg-lose Buchhaltung)
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
  • Erstellung des Kassenbuches
  • Überwachung der Debitoren und Kreditoren (Debitorenbuchhaltung und Kreditorenbuchhaltung)
  • Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Existenzgründungsberatung
  • Einlesen Ihrer digitalen Belege aus dem Rechenzentrum
  • Weitere kaufmännische Dienstleistungen auf Anfrage



Sind meine Daten sicher?

Ja, Ωhage Digital nutzt eine DSGVO-konforme Cloud, die Datenübermittlung erfolg über ein zertifiziertes, deutsches Rechenzentrum (TÜViT TSI Level4)!


Wie kann ich meine Buchhaltungskosten senken?

Starten Sie die digitale Transformation!

Ωhage Digital unterstützt und begleitet Sie in den erforderlichen Prozessen damit Buchhaltung nicht teurer werden muss.

Gerne zeige ich Ihnen in einem ersten Informationsgespräch Ihre Möglichkeiten auf.

Was bedeutet GoBD? Was muss ich beachten?

GoBD bedeutet Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Es handelt sich um ein BMF-Schreiben. Die GoBD regelt, welche grundsätzlichen Prinzipien Unternehmer für ihre Bücher und sonstigen Aufzeichnungen beachten müssen, damit diese für steuerliche Beweiszwecke von den Finanzbehörden anerkannt werden.

Achtung: die GoBD regelt nicht, welche Unterlagen überhaupt aufbewahrt werden müssen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen. Dies ergibt sich aus anderen Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel dem Handelsgesetzbuch oder den Steuergesetzen.

Was sind die wichtigsten Grundprinzipien der GoBD?

Gemäß der GoBD sind bei der Führung von Büchern in elektronischer oder in Papierform die folgenden Anforderungen zu beachten: Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung, Vollständigkeit, Einzelaufzeichnungspflicht, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, Ordnung und Unveränderbarkeit.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Einhaltung dieser Grundsätze und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.


Können Sie Daten von meinem Steuerberater bearbeiten?

Ja, ich bin offen für Fremdsysteme. Die Agenda Software und die Agenda Connect Schnittstelle ermöglicht es mir, völlig reibungslos, mit Mandanten und Steuerberatern Belege aus fast jedem beliebigen System zu übernehmen.

DATEV, lexoffice, billbee, SevDesk, debitor, Billomat, freeFibu...(ohne Anspruch auf Vollständigkeit).


* Rechtlicher Hinweis

Meine Dienstleistungen aus dem Bereich Buchhaltung unterliegen den Einschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG. Im Bereich Buchhaltung biete ich Ihnen das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle & die lfd. Lohnabrechnung an. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführe.


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